Für die LEADER-Region „Stettiner Haff“ sind nach dem ersten Förderaufruf für das Jahr 2022 bereits 14 Förderanträge für Kleinprojekte bewilligt worden. Da aber noch weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, können nun bis zum 1. April 2022 weitere Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden. Dazu ruft die Lokale Aktionsgruppe „Stettiner Haff“ auf.

Voraussetzungen für die Förderung der Kleinprojekte sind:

  • sie tragen dem Erreichen der Ziele der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und zur Umsetzung der Strategie für Lokale Entwicklung (SLE) der LAG „Stettiner Haff“ bei
  • sie werden in der LEADER-Region „Stettiner Haff“ innerhalb des Haushaltsjahres 2022 umgesetzt und sind Kleinprojekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von nicht mehr als 20.000 Euro.

Für die Förderung von Kleinprojekten gilt ein einheitlicher Fördersatz von 80 Prozent und eine maximale nicht rückzahlbare Zuweisung bis 16.000 Euro. Grundsätzlich stellt die Bewertung und damit Auswahl der Projektidee durch die Mitglieder Lokalen Aktionsgruppe „Stettiner Haff“ die Voraussetzung für die Förderung dar.

Mit dem Regionalbudget wird die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern stellen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Die Frist für die Antragsabgabe zum 2. Förderaufruf ist der 1. April 2022. Interessierte werden darum gebeten, auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu achten.

Die vollständigen Antragsunterlagen sollten an folgende Anschrift gesandt werden:

Regionalmanagement der LAG „Stettiner Haff“
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk